AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH

I. Vertragsabschluss
1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH, die für den Käufer zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, liegen ausschließlich diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde, die auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen gelten, auch wenn sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als vom Käufer angenommen. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH.

2. Angebote von Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Änderungen im Zuge der Weiterentwicklung sind gestattet.
3. Bestellungen führen erst zum Vertragsabschluss, wenn sie von Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH schriftlich oder fernschriftlich oder durch Übersendung einer Rechnung bestätigt sind. Bei Abweichungen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung oder Rechnungsinhalt kommt der Vertrag zu den Bedingungen der Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH zum Abschluss wenn der Besteller nicht unverzüglich widerspricht. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH.

4. Der Besteller ist 3 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Ware, die nicht vorrätig ist, ist Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH berechtigt, innerhalb von 3 Wochen nach Auftragserteilung die Annahme abzulehnen.

II. Lieferung

1. Unsere Angaben über Liefertermine und –Fristen sind unverbindlich, wenn diese nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH hat Liefer- und Leistungsverzögerungen ferner dann nicht zu vertreten, wenn und solange der Besteller seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere pünktliche Zahlung innerhalb der vereinbarten Fristen nicht erfüllt oder sonst mit seinen Verpflichtungen in Rückstand gerät.

3. Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH ist zu Teillieferungen und –leistungen jederzeit berechtigt.

4. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware am Lager des Verkäufers zum Versand gebracht oder dann dem Käufer übergeben ist. Wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft oder der Bereitstellung am Lager von Aero Sales auf den Käufer über.

5. Falls nichts anderes vereinbart wird, hat der Käufer die Ware innerhalb einer Woche nach Meldung der Versandbereitschaft oder Bereitstellung am Erfüllungsort selbst zu übernehmen.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die von uns genannten Preise beinhalten nicht die Kosten der Verpackung und der Fracht ab Kassel, die Zollspesen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer, die alle dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt werden.

2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Werden Ratenzahlungen vereinbart, so wird der jeweils geschuldete Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der Käufer mit einer Rate länger als 14 Tage in Rückstand gerät. Gleiches gilt, wenn der Käufer seinen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit unserem Eigentumsvorbehalt (vgl. Ziffer V) nicht nachkommt.

4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen; letztere nur nach vorheriger Vereinbarung und spesenfrei.

5. Ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht hat der Käufer nur wegen solcher Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Die Abtretung von Ansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen.

IV. Verzug des Käufers

1. Bei Zahlungsverzug des Käufers können wir Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz/Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie Ersatz aller weiteren Schäden verlangen.

2. Bei Annahmeverzug des Käufers sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder in Höhe von 30 % des Nettorechnungswertes der Ware Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden gegenwärtiger und künftigen Ansprüche unser Eigentum.

2. Verbindet der Käufer die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen dergestalt zu einer neuen einheitlichen Sache, dass der Käufer an den neuen Sachen das Alleineigentum erwirbt, so überträgt er uns hiermit das Miteigentum an ihr zu dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes (Kaufpreises) der Vorbehaltsware zu dem der anderen mit ihr verbundenen Sache ergibt. Der Käufer nimmt die neue einheitliche Sache für uns unentgeltlich in Verwahrung.

3. Der Käufer tritt für den Fall der – im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen – Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Tilgung unserer sämtlichen Forderungen die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden sicherheitshalber ab und verpflichtet sich, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner mitzuteilen und uns über Grund und Höhe seiner Forderungen gegen diese Auskunft zu geben. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und seinen Vermögensverhältnissen keine nachteilige Änderung eintritt, ist er ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Er ist jedoch nicht berechtigt, über diese Forderungen in anderer Weise, z. B. durch Abtretung zu verfügen.

4. Der Käufer hat uns sofort zu verständigen, wenn unserer Vorbehaltsware durch Pfändungen Dritter oder auf sonstige Weise gefährdet werden.

5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und sie auf Kosten des Käufers durch freihändigen Verkauf zu verwerten sowie die Forderungsabtretung offen zu legen und die Forderungen einzuziehen. Der Käufer ist in diesem Falle auch verpflichtet uns eine Aufstellung über die abgetretenen Forderungen zu übergeben und uns während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen zu gewähren.

VI. Mängelrüge

Der Käufer hat Mängel der Ware binnen 2 Wochen nach Erhalt schriftlich zu rügen, es sei denn, dass der Mangel auch bei sorgfältiger Prüfung in dieser Frist nicht erkennbar war. Im letzteren Fall sind Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.

VII. Gewährleistung

1. Für gebrauchte Teile wird keine Gewährleistung übernommen.

2. Aero Sales Luftfahrzeug Handelsgesellschaft mbH leistet Gewähr, indem wir nach unserer Wahl entweder
a) dem Käufer unsere Gewährleistungsansprüche an den Hersteller abtreten und diese Ansprüche für den Käufer auf eigene Kosten geltend machen oder
b) den Mangel beheben oder Ersatz leisten.
Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen (Fehlschlagen der Nachbesserung) oder sind für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
3. Teile die ersetzt werden, sind Porto- und Spesenfrei an uns zurückzusenden und gehen in unser Eigentum über.
4. Die Gewährleistung erlischt, wenn
a) der Käufer den Mangel nicht form- und fristgerecht rügt.
b) der Käufer etwaige Vorschriften über die Behandlung der Ware nicht befolgt, oder
c) die Ware durch Verbindung mit anderen Teilen, durch Einbau von Teilen oder auf sonstige Weise verändert worden ist, es sei denn, dass der Mangel hierauf nicht zurückgehen kann.
5. Der Käufer hat bei mangelhafter Lieferung keine Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder auf Einsatz von Mangelfolgeschäden.

VIII. Sonstiges

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Aero Sales als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

2. Für alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und den hierauf beruhenden Verträgen gilt deutsches Recht.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen in Wechsel-, Urkundenprozess- und im Mahnverfahren ist – soweit dies gesetzlich zulässig – Kassel.

4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

5. Sollte eine Bestimmung nicht richtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.